Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2019 - 2 MB 6/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37537
OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2019 - 2 MB 6/19 (https://dejure.org/2019,37537)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.10.2019 - 2 MB 6/19 (https://dejure.org/2019,37537)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Oktober 2019 - 2 MB 6/19 (https://dejure.org/2019,37537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,37537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 33 Abs 2 GG, § 17 Abs 2 RiG SH
    Ablehnung eines Mitglieds des Richterwahlausschusses als befangen; Bestehen der Besorgnis der Befangenheit (hier: verneint)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umfang der gerichtlichen Prüfungskompetenz bei einer Beförderung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit eines Mitglieds des Richterwahlausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 C 35.18

    Aktenentfernungsanspruch; Beamter; Bundesrichter; Bundesrichterwahl;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2019 - 2 MB 6/19
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18 -, Rn. 5, juris: zu § 42 Abs. 2 ZPO).Entscheidend ist insoweit, ob ein Bewerber bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Mitglieds des Richterwahlausschusses zu zweifeln (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09 -, Rn. 6, juris: zu § 42 Abs. 2 ZPO).

    Eine nicht näher dargelegte, vage formulierte persönliche Verbundenheit mit dem Erstbeurteiler begründet keine Besorgnis der Befangenheit, da selbst eine freundschaftliche Beziehung zu einem der Bewerber nicht generell eine Besorgnis der Befangenheit begründen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18 -, Rn. 6, juris).

  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 55/09

    Ablehnung eines Richters zur Erprobung wegen Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2019 - 2 MB 6/19
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18 -, Rn. 5, juris: zu § 42 Abs. 2 ZPO).Entscheidend ist insoweit, ob ein Bewerber bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Mitglieds des Richterwahlausschusses zu zweifeln (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09 -, Rn. 6, juris: zu § 42 Abs. 2 ZPO).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2019 - 2 MB 6/19
    Das Verwaltungsgericht ist - in Übertragung der zur Bundesrichterwahl entwickelten Grundsätze - von einem beschränkten Prüfungsumfang ausgegangen (vgl. hierzu umfassend den Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2019 - 2 MB 3/19 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14

    Konstitutives Anforderungsmerkmal für die Besetzung der Stelle des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2019 - 2 MB 6/19
    Ist eine Entscheidung auf mehrere jeweils selbstständig tragende Gründe gestützt, kann die Beschwerde nur Erfolg haben, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Beschwerdegrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2014 - 2 MB 17/14 -, Rn. 25, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. September 2019 - 1 B 1428/18 -, Rn. 3, juris; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 B 69.13 -, Rn. 4, juris).
  • BVerwG, 05.11.2013 - 2 B 69.13

    Divergenzrüge im Zusammenhang mit Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2019 - 2 MB 6/19
    Ist eine Entscheidung auf mehrere jeweils selbstständig tragende Gründe gestützt, kann die Beschwerde nur Erfolg haben, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Beschwerdegrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2014 - 2 MB 17/14 -, Rn. 25, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. September 2019 - 1 B 1428/18 -, Rn. 3, juris; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 B 69.13 -, Rn. 4, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2019 - 1 B 1428/18

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf eine Untersagung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2019 - 2 MB 6/19
    Ist eine Entscheidung auf mehrere jeweils selbstständig tragende Gründe gestützt, kann die Beschwerde nur Erfolg haben, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Beschwerdegrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2014 - 2 MB 17/14 -, Rn. 25, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. September 2019 - 1 B 1428/18 -, Rn. 3, juris; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 B 69.13 -, Rn. 4, juris).
  • VG Bremen, 21.04.2023 - 6 V 124/23

    Konkurrentenstreit, Eilverfahren - Beurteilungsirrelevanz; Beurteilungskriterium;

    Entscheidend ist insoweit, ob ein Bewerber bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln (vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.2009 - III ZB 55/09 -, Rn. 6, juris: zu § 42 Abs. 2 ZPO, vgl. insgesamt OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.10.2019 - 2 MB 6/19 -, Rn. 4, juris).

    Selbst eine freundschaftliche Beziehung zu einem der Beurteilten begründet nicht generell eine Besorgnis der Befangenheit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.07.2019 - 2 C 35.18 -, Rn. 6, juris sowie OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.10.2019 - 2 MB 6/19 -, Rn. 5, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht